Gute Laborpraxis (GLP)
Die „Gute Laborpraxis“ (GLP) ist ein gesetzlich gefordertes Qualitäts-managementsystem, das bei nicht-klinischen Sicherheitsprüfungen von Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln, Kosmetika, Tierarzneimitteln, Chemikalien und ähnlichen Produkten angewendet werden muss.
Im deutschen Recht ist die Gute Laborpraxis im Chemikaliengesetz verankert.
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