Arzneimittel für neuartige Therapien
Mit der Verordnung 1394/2007 hat die Europäische Kommission die Arzneimittel für neuartige Therapien (engl. Advanced Therapy Medicinal Product, ATMP) definiert.
Hierzu gehören Gentherapeutika, somatische Zellprodukte und bio-technologisch bearbeitete Gewebe-produkte.
ATMPs müssen in einem zentralen Zulassungsverfahren bei der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) zugelassen werden.
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