Arzneimittel für neuartige Therapien

 

Mit der Verordnung 1394/2007 hat die Europäische Kommission die Arzneimittel für neuartige Therapien (engl. Advanced Therapy Medicinal Product, ATMP) definiert.

 

Hierzu gehören Gentherapeutika, somatische Zellprodukte und bio-technologisch bearbeitete Gewebe-produkte.

 

ATMPs müssen in einem zentralen Zulassungsverfahren bei der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) zugelassen werden.

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